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Dolmetschen

Unterschieden wird grundsätzlich nach Verhandlungs-/Vortragsdolmetschen und Konferenzdolmetschen.
Für beide Arten des Dolmetschens gelten Tagessätze. Für Verhandlungs-/Vortragsdolmetschen sind Halbtagessätze möglich.

Reise-/Verpflegungs-/Unterbringungskosten werden gesondert in Rechnung gestellt.

Davon abweichende Berechnungsarten können jederzeit vereinbart werden.

Die Preise für Gerichtsdolmetschen und Behördendolmetschen orientieren sich in der Regel an den vom Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz (JVEG) vorgegebenen Sätzen.

Grundlage der Preisberechnung für das Telefondolmetschen ist die Minute.

Alle Preise werden als Nettopreise angegeben. Zusätzlich wird die gesetzliche Mehrwertsteuer erhoben.