Dolmetschen
Unterschieden wird grundsätzlich nach Verhandlungs-/Vortragsdolmetschen und Konferenzdolmetschen.
Für beide Arten des Dolmetschens gelten Tagessätze. Für Verhandlungs-/Vortragsdolmetschen sind Halbtagessätze möglich.
Reise-/Verpflegungs-/Unterbringungskosten werden gesondert in Rechnung gestellt.
Davon abweichende Berechnungsarten können jederzeit vereinbart werden.
Die Preise für Gerichtsdolmetschen und Behördendolmetschen orientieren sich in der Regel an den vom Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz (JVEG) vorgegebenen Sätzen.
Grundlage der Preisberechnung für das Telefondolmetschen ist die Minute.
Alle Preise werden als Nettopreise angegeben. Zusätzlich wird die gesetzliche Mehrwertsteuer erhoben.