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Übersetzen

Intertext berechnet Übersetzungen entsprechend der in Deutschland üblichen Praxis in der Regel auf der Grundlage einer Zeile des Zieltextes. Eine Zeile umfasst 50–55 Anschläge. Übersetzungen in Sprachen, bei denen die Ermittlung einer Zeile des Zieltextes nicht ohne Weiteres (verschiedene asiatische Sprachen) möglich ist, werden entweder nach Zeilen des Ausgangstextes oder nach Zeitaufwand berechnet.

Alternativ, vornehmlich bei der Lokalisierung und der Übersetzung von Websites, bietet sich eine Berechnung pro Wort des Ausgangstextes an. Da heutzutage die Ausgangstexte in der Regel in elektronischer Form vorliegen, lässt sich die Wortzahl mit einem automatischen Zählprogramm auf unkomplizierte Weise ermitteln, so dass der Kunde die Übersetzungskosten präziser planen kann.

Eine weitere Möglichkeit ist die Berechnung nach Normseiten, so wie es bei den europäischen Institutionen üblich ist. Eine Normseite enthält dabei 1500 Zeichen (ohne Leerstellen).
Übersetzungen, bei denen sich eine Berechnung nach Zeilen grundsätzlich ausschließt, werden nach Zeitaufwand berechnet. Der voraussichtliche Zeitaufwand wird dem Kunden vor Beginn der Übersetzung mitgeteilt.

Der Mindestauftragswert beträgt € 25.

Bei der Preiskalkulation sind mehrere Faktoren zu berücksichtigen (Sachgebiet, Schwierigkeit des Textes, Textumfang, Übersetzungsfristen, Verfügbarkeit von kompetenten Übersetzern u.ä.), so dass ein konkretes Angebot erst nach Einblick in einen repräsentativen Textausschnitt abgegeben werden kann.

Für die Bestätigung der Richtigkeit der Übersetzung eines amtlichen Dokuments durch einen beeidigten Übersetzer wird eine zusätzliche Gebühr erhoben.

Eventuelle nachweisliche Auslagen (notarielle Beglaubigung, Porto, Botensendung u.ä.) werden als Aufwand weiterberechnet.

Alle Preise werden als Nettopreise angegeben. Zusätzlich wird die gesetzliche Mehrwertsteuer erhoben.